Die Ausbildung wird an einer staatlich anerkannten Fachschule mit berufsbegleitender Praxis durchgeführt. Heilerziehungspfleger/innen unterstützen Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder seelischer Behinderung aller Altersstufen, um deren Eigenständigkeit zu stärken und sie zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung im Alltag zu befähigen. Dabei berücksichtigen sie Art und Grad der jeweiligen Behinderung. Sie motivieren die zu Betreuenden zu sinnvollen Freizeitbeschäftigungen, wie z.B. zum Malen, Musizieren oder Schwimmen.
Ebenso fördern sie das soziale Verhalten sowie die persönliche Entwicklung der ihnen anvertrauten Personen und stehen diesen bei ihrer schulischen oder beruflichen Eingliederung zur Seite. Darüber hinaus helfen sie bettlägerigen oder kranken Menschen bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme sowie beim An- und Auskleiden (Grundpflege). Auch für die Versorgung der Patienten mit Medikamenten sind sie verantwortlich. Sie erledigen zudem organisatorische und verwaltungstechnische Arbeiten.
Typische Branchen
Tagesstätten; Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung; Einrichtungen der Sozialpsychiatrie; Kindertageseinrichtungen; Schulen
Ausbildungsvoraussetzungen
mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss und entweder:
• eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung (z. B.: Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in) oder
• eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder
• eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten
Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit
oder
• Abitur und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit (z. B. FSJ oder BFD) oder
• eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts oder
• eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe.
Anforderungen
- Verantwortungsbewusstsein (z.B. beim Durchführen therapeutischer Maßnahmen)
- Einfühlungsvermögen und Konfliktfähigkeit (z.B. im Umgang mit depressiven oder aggressiven Menschen)
- Kommunikationsfähigkeit (z.B. bei Gesprächen mit Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, Teambesprechungen)
- Beobachtungsgenauigkeit und Sorgfalt (z.B. Erkennen von Verhaltensänderungen der zu betreuenden Personen)
- Psychische Stabilität (z.B. zum Wahren einer professionellen Distanz im Umgang mit Menschen mit Behinderung)