Der Beruf des Haus- und Familienpflegers ist eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen. Sie unterstützen – meist vorübergehend – Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und aus allen Altersgruppen. Beispielsweise übernehmen sie in Familienhaushalten selbstständig die Arbeiten erkrankter Familienmitglieder, versorgen kranke oder pflegebedürftige Personen bzw. Menschen mit Behinderung oder greifen alleinstehenden älteren Menschen im Alltag unter die Arme. In der Familienpflege erledigen sie den Haushalt und die Wäschepflege, kaufen ein und kochen Mahlzeiten. Dabei behalten sie Budgets und Absprachen im Auge. Sie betreuen auch die im Haushalt lebenden Kinder und unterstützen diese in der ungewohnten Situation durch Zuspruch und praktische Hilfestellung, z.B. bei den Hausaufgaben. Sind sie bei pflegebedürftigen Menschen eingesetzt, übernehmen Haus- und Familienpfleger/innen Grundpflege- und Behandlungspflegeleistungen nach ärztlicher Vorgabe.
Typische Branchen
Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. bei Sozialstationen oder ambulanten Familienpflegediensten; Privathaushalte
Ausbildungsvoraussetzungen
i.d.R. Hauptschulabschluss oder mittlerer Bildungsabschluss, Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus
Anforderungen
- Handgeschick (z.B. bei der Haushaltsführung)
- Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung)
- Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft (z.B. im Umgang mit alten oder kranken Menschen)
- Sorgfalt (z.B. beim Erstellen von Arbeitsnachweisen, Beobachtungs- und Betreuungsprotokollen)
Haus-und Familienpfleger /-in