Die Ausbildung erfolgt in folgenden Fachrichtungen:
Sozialversicherungsfachangestellte sind Angestellte im öffentlichen Dienst und die Schnittstelle zwischen den Versicherten und dem entsprechenden Versicherer, zum Beispiel einer gesetzlichen Krankenversicherung oder der Unfallversicherung. Als „SoFa“, so die Kurzform der Berufsbezeichnung, arbeitet man besonders nah am Menschen. Sozialversicherungsfachangestellte klären und beurteilen die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und und beraten in versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise, beraten sie über kassenindividuelle Mehrleistungen und Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Zudem sind sie in der Neukundengewinnung tätig.
In der gesetzlichen Rentenversicherung bearbeiten sie u.a. die Anträge auf Rente und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation.
Sozialversicherungsfachangestellte können auch für administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt werden.
Typische Branchen
gesetzliche Krankenversicherungen; gesetzliche Rentenversicherungsträger; gesetzliche Unfallversicherungsträger; landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger; knappschaftliche Kranken-, Pflege-, Rentenversicherungen; Verbände der Sozialversicherungsträger oder in der Patientenabrechnung von Krankenhäusern
Ausbildungsvoraussetzungen
Mittlerer Bildungsabschluss oder Hochschulreife
Anforderungen