Beamtenanwärterinnen und -anwärter der 2. Qualifikationsebene werden im öffentlichen Dienst ausgebildet, um später verantwortungsvolle Aufgaben in der Verwaltung, Justiz oder bei anderen staatlichen Einrichtungen wahrzunehmen. Sie absolvieren eine Ausbildung im mittleren Dienst, die Theorie und Praxis miteinander verbindet. Die praktischen Abschnitte werden in einer Behörde vermittelt, der theoretische Teil der Ausbildung findet an einer Fach- oder Verwaltungsschule statt.
Aufgaben
- Während der Ausbildung und später im Dienst übernehmen Beamtenanwärterinnen und -anwärter unter anderem:
- Bearbeitung von Anträgen und Aktenführung
- Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
- Auskunft und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern
- Erstellen von Bescheiden und Verwaltungsvorgängen
- Mitarbeit bei organisatorischen und kaufmännischen Tätigkeiten (z. B. Personal- oder Finanzwesen)
Typische Branchen
Kommunalverwaltung; Finanzverwaltung; Justizverwaltung; Polizei- und Sicherheitsbehörden
Ausbildungsvoraussetzungen
in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss (oder höher) oder ein qualifizierender Abschluss der Mittelschule oder Haupt-/Mittelschulabschluss plus abgeschlossene, förderliche Berufsausbildung
Anforderungen
- Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Rechtsverständnis und Interesse an Verwaltungstätigkeiten
- Kommunikationsfähigkeit und Bürgerorientierung
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit